Oft wird aus Unwissenheit von dem Bauherrn ein Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet.
Ein so entstandenes Gebäude wird als ein sogenannter Schwarzbau bezeichnet und kann unter Umständen auch nachträglich genehmigt werden.
Die Abläufe sind in so einem Fall leider komplexer, da die Baumaßnahme bereits umgesetzt ist.
Heute haben wir den Genehmigungsbescheid für den „Neubau“ eines Carports erhalten. Dabei waren drei Befreiungen und eine Abweichung notwendig.
Wir möchten an dieser Stelle erwähnen, dass ein planmäßiges Genehmigungsverfahren, in dem die Planung vor der Ausführung stattfindet, in jedem Fall eine rechtlicherere sowie zeit- und kostensparsamerere Methode darstellt.
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